BFH: Automatischer Informationsaustausch zu Konten und Depots ist verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof sieht in der Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten an die deutschen Steuerbehörden keine Verletzung der Grundrechte inländischer Steuerpflichtiger. Insbesondere der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch verstoße nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen. Daher können einem aktuellen Urteil zufolge Schweizer Banken Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln (Az. IX R 36/21).

Die Schweizer Behörden hatten dem deutschen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Wege des automatischen Finanzkonten-Informationsaustauschs die Salden eines in der Schweiz geführten Kontos mit Depot eines deutschen Steuerpflichtigen übermittelt. Das BZSt speicherte und verarbeitete diese Daten. Dagegen gingen die Kontoinhaber vor und verlangten in einem an das Bundesfinanzministerium gerichteten Schreiben die Löschung der von den Schweizer Behörden erhaltenen Auskünfte zu ihrem Vermögen, da sie sich in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beziehungsweise in dem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit verletzt sahen. Wie die Kläger weiter ausführten, gebe es keine Rechtfertigung für eine anlasslose Übermittlung der Kontosalden aller Steuerpflichtigen mit ausländischen Konten. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass die Informationen durch Hacker-Angriffe offengelegt werden könnten. Der automatische Informationsaustausch sei außerdem eine Diskriminierung gegenüber Steuerpflichtigen, die nur über Inlandskonten verfügen.
Der Bundesfinanzhof folgte dieser Argumentation jedoch nicht. „Den Klägern steht kein Anspruch auf Unterlassung der Verarbeitung und Löschung ihrer aus dem automatischen Finanzkonten-Informationsaustausch stammenden Daten zu“, so die Richter. Die Verarbeitung dieser Daten durch das BZSt auf der Grundlage und im Einklang mit dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz sei rechtmäßig. Daher greife weder ein Anspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung noch ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungs- beziehungsweise Folgenbeseitigungsanspruch. Zudem verletze der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch die Kläger auch nicht in ihren Grundrechten. Jedenfalls sei die Übermittlung der Informationen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt.

Die Bundesrepublik Deutschland sowie mehrere andere Staaten haben sich zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung dazu verpflichtet, Informationen zu Bankkonten auszutauschen. Unter anderem werden hierfür die Kontostände ausländischer Bankkonten an die deutsche Steuerverwaltung übermittelt. Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten dient der Sicherung der Steuerehrlichkeit und der Verhinderung von Steuerflucht.

Erstellt von (Name) E.R. am 09.04.2024
Geändert: 09.04.2024 07:55:26
Autor:  Petra Hannen
Quelle:  Bundesfinanzhof
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Randolf Berold
Drucken RSS

Premium-Stellenanzeigen


Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige
RS Controlling System

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema E-Commerce finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für E-Commerce-Fachwirte und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für E-Commerce-Fachkräfte, u.a. auch Kurse zum E-Commerce Fachwirt / IHK zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das E-Commerce1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im E-Commerce-Bereich.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf E-Commerce1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige
Vertrag_pm_Jasper_Grahl.jpg Ihr Stellenangebot auf E-Commerce1x1.de: Erreichen Sie mit Ihrem Stellenangebot zu einem vergleichsweise sehr günstigen Preis (ab 300,00 €) und ohne große Streuverluste zielgerichtet praxisbewährte Buchhalter, Steuerfachangestellte oder Bilanzbuchhalter.  Jobangebot einstellen >>
Anzeige
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System