Lieferkettengesetz tritt 2023 in Kraft

Unternehmen verantwortlich für Menschenrechte in ihren Lieferketten

Das sogenannte Lieferkettengesetz ist verabschiedet. Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten müssen damit aktiv für die Einhaltung von menschenwürdigen Zuständen in ihren Lieferketten achten. Um auf menschenrechtliche Risiken und Verstöße aufmerksam zu machen, reicht ab 2023 eine Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Unser Wohlstand fordert Opfer in den Lieferketten. Viele Rohstoffe oder Vorprodukte werden oft unter menschenverachtenden Zuständen hergestellt. Größere Unternehmen unterliegen bereits einer CSR-Berichtsplicht (Corporate Social Responsibility). Sie müssen also in einem nichtfinanziellen Anhang zu ihrer Bilanz über ihre Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Verbesserung der Lage ihrer Mitarbeitenden berichten.

Demgegenüber verpflichtet das neue Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) Unternehmen dazu, ihre gesamten Lieferketten auf Menschenrechtsverstöße wie das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit zu prüfen. Im Unterschied zur CSR-Berichtspflicht ist es dabei nicht mit einer Dokumentation der Maßnahmen getan. Das Lieferkettengesetz formuliert erstmals klare Anforderungen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kontrolliert nicht nur die Unternehmensberichte. Die Behörde geht auch Beschwerden nach.


Bei Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten deutscher Unternehmen stand es bisher schon der Klageweg vor deutschen Gerichten offen. Das neue Gesetz schaffe hier keine neuen zivilrechtlichen Tatbestände, betont die Bundesregierung. Aber nun gibt es eine Behörde, die formlosen Beschwerden nachgehen muss. Stellt das Bundesamt fest, dass die Beschwerde berechtigt ist, muss der Unternehmer nachweisen, dass er seine Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettengesetz ernst genommen hat. Kann er das nicht, kann das Bundesamt ein Bußgeld verhängen oder das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen.

Das Lieferkettengesetz gilt für alle Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland, die im Inland mindestens 3.000 Mitarbeitende beschäftigen. Ins Ausland entsandte Mitarbeitende sind einzurechnen. Ab dem 1. Januar 2024 gelten die Pflichten aus dem Gesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 inländischen Beschäftigten. Aber auch kleinere Unternehmen sollten sich mit dem Inhalt des Gesetzes vertraut machen und ihre Lieferketten prüfen, da Geschäftspartner und Großkunden vor einer Auftragsvergabe vermehrt danach fragen werden.

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) >>

Erstellt von (Name) W.V.R. am 15.11.2022
Geändert: 24.11.2022 10:34:21
Autor:  Wolff von Rechenberg
Quelle:  BMZ, Bundesregierung, Haufe
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
Drucken RSS

Premium-Stellenanzeigen


Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema E-Commerce finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für E-Commerce-Fachwirte und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für E-Commerce-Fachkräfte, u.a. auch Kurse zum E-Commerce Fachwirt / IHK zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das E-Commerce1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im E-Commerce-Bereich.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf E-Commerce1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige
Vertrag_pm_Jasper_Grahl.jpg Ihr Stellenangebot auf E-Commerce1x1.de: Erreichen Sie mit Ihrem Stellenangebot zu einem vergleichsweise sehr günstigen Preis (ab 300,00 €) und ohne große Streuverluste zielgerichtet praxisbewährte Buchhalter, Steuerfachangestellte oder Bilanzbuchhalter.  Jobangebot einstellen >>
Anzeige
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System