Seit dem 1. November 2024 steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern ein
neues attraktives Förderangebot zur Verfügung. In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen den
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein. Heute schlossen die KfW und die Deutschen Bürgschaftsbanken einen Kooperationsvertrag für das neue Förderangebot.
Das Förderprogramm erleichtert Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln und bietet maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken. Das Besondere: Die Hausbanken werden durch eine
100%ige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gewähren hierfür eine 80%ige Rückgarantie des Bundes. Die KfW refinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die
Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung. Die Hausbanken müssen folglich keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen – und ihre Kundinnen und Kunden profitieren von attraktiven Konditionen.
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Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Ich freue mich, dass wir mit dem neuen ERP-Förderkredit ein Programm für Gründungen und Nachfolgen geschaffen haben, das attraktive Finanzierungsmöglichkeiten zu günstigen Konditionen bietet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt sich besonders für Neu- und Nachfolgegründungen ein. Denn diese sind der Schlüssel für Innovation, einen starken Mittelstand und sichere Arbeits- und Ausbildungsplätze. Die enge Zusammenarbeit von Bund, KfW und Bürgschaftsbanken zeigt, dass wir gemeinsam die besten Ergebnisse für Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger erwirken – bedarfsgerecht, unbürokratisch und praxisnah.“
Die wichtigsten Programmeckpunkte
Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werden
bis zu 35 % eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von
500.000 Euro. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen. Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren sie von besonders günstigen Zinsen. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich. Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.
Einfache Antragstellung und klare Zuständigkeiten
Die Beantragung des ERP-Förderkredits ist
einfach und transparent. Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank. Die Hausbank stellt über die zentrale Homepage kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter
kfw.de/077 oder
kapital.ermoeglicher.de
Erstellt von (Name) E.R. am 07.11.2024
Geändert: 07.11.2024 15:55:23
Bild:
Bildagentur PantherMedia / ajcabeza.yahoo.es
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