Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. AGB für Insertionen (Werbeschaltungen)
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Einstellung von Ausschreibungen und Stellen-gesuchen auf den Websites
III. AGB für die Weitergabe von Kontaktdaten
I
V. Allgemeine Geschäftsbedingung über die Veröffentlichung von Publikationen für die Autoren
V. Allgemeine Geschäftsbedingung Vermarktung
I. AGB für Insertionen auf den Websites:
www.Controlling-Portal.de
www.Controller-Stellen.de
www.Rechnungswesen-Portal.de
www.Buchhalter-Stellen.de
www.findsoftware.de
www.lohn1x1.de
www.Vermieter1x1.de
www.Excel-Vorlagen-Markt.de
www.E-Commerce1x1.de
§ 1 Leistungsgegenstand
- Die Firma reimus.NET GmbH, Friedrich-Franz-Str. 19, 14770 Brandenburg, - im Folgenden "Agentur" genannt – bietet Werbetreibenden, Unternehmen, sowie privaten Personen - im Folgenden "Inserenten" genannt - an, Online-Werbemittel – im Folgenden „Anzeigen“ genannt - auf den o.g. Fachportalen der Agentur gegen Entgelt zu veröffentlichen.
- Für Verträge über die Realisierung der Insertionen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur, die vom Besteller bei der Bestellung anerkannt werden. Von diesen Bedingungen abweichende oder diesen Bedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden durch die Agentur in Textform bestätigt.
§ 2 Voraussetzungen
- Die Anzeige des Inserenten besteht aus einer Werbefläche, die mit oder ohne einem Verweis („Link“) auf weitere Informationen geschaltet werden kann. Die Anzeige kann u.a. als „Banner“ (Bild- Anzeige) erscheinen oder als nicht grafisch gestaltete Textanzeige. Sie muss aber den technischen Grundbedingungen entsprechen, die in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste (Mediadaten) enthalten sind.
- Der Vertrag muss mindestens sieben Tage vor dem Termin der Schaltung der Anzeige auf der Website mit der Agentur geschlossen sein. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Agentur, wie sie z.B. in der schriftlichen Auftragsbestätigung erfolgen kann.
- Der Inserent verpflichtet sich, die Anzeige mindestens drei Werktage vor dem festgesetzten Erscheinungstermin im vertraglich festgelegten Format an die Agentur zu liefern.
- Aufträge zur Schaltung von Anzeigen werden erst nach schriftlicher Bestätigung oder Bestätigung per E-Mail durch die Agentur verbindlich.
- Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungstreibende angenommen. Die Agentur ist dabei berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
- Für die Agentur besteht keine Verpflichtung, die Anzeige vor Annahme des Schaltungsauftrages anzusehen und zu prüfen. Die Agentur behält sich vor, rechtsverbindlich eingegangene Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen oder ihre Veröffentlichung ganz oder teilweise zu sperren, sobald der Agentur bekannt wird, dass die betreffende Anzeige gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für die Agentur unzumutbar ist, insbesondere bei Anzeigen für Konkurrenzangebote.
- Die Ablehnung des Auftrages oder Änderungen in den Vertragsbedingungen werden dem Inserenten unverzüglich mitgeteilt. Vom Inserenten zur Verfügung gestelltes Datenmaterial wird nur nach besonderer Anforderung durch diesen zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht der Daten durch die Agentur endet zwei Wochen nach Ablauf des Auftrages.
§ 3 Platzierung und Schaltung der Anzeige
- Die Platzierung der Anzeige wird im Einvernehmen mit dem Inserenten, ansonsten nach billigem Ermessen der Agentur unter Berücksichtigung der Interessen des Inserenten festgelegt.
- Angaben über die Schaltungsfrist sind verbindlich.
- Ist der Beginn der Schaltungsfrist nicht angegeben, so gilt der nächst mögliche Zeitraum.
- Die Schaltung erfolgt nach dem jeweils üblichen technischen Stand, entsprechend der bestmöglichen Weise.
- Steht der zugesagten Schaltung ein vom Inserenten verschuldetes Hindernis entgegen, z.B. bei nicht rechtzeitiger Lieferung der Anzeige zur Agentur, so verschiebt sich der Liefertermin um die Zeit der Verzögerung, längsten aber um eine Woche. Ist innerhalb dieser Zeit keine Lieferung aufgrund Verschuldens des Inserenten möglich, so wird der Liefertermin zwischen Inserenten und Agentur neu festgesetzt. Kommt innerhalb von einem Monat keine Einigung zustande, so kann die Agentur 50% des Auftragswertes als Vertragsstrafe verlangen.
§ 4 Zahlungsmodalitäten; Mengenrabatt
- Die Preise für die Schaltung der Anzeigen richten sich nach der Preisangabe in den Mediadaten auf den o.g. Websites der Agentur zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Der Inserent erhält eine Rechnung für die Anzeigenschaltung zusammen mit der Auftragsbestätigung von der Agentur. Die Rechnung der Agentur ist sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein.
- Zahlungen sind nur auf das der in der Rechnung genannte Konto der Agentur zu leisten.
- Die Verzugszinsen richten sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
- Bei Zahlungsverzug des Inserenten kann die Agentur die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und für weitere Anzeigenaufträge des Inserenten Vorauszahlung verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Inserenten ist die Agentur berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses Vorauszahlungen für weitere Anzeigen zu verlangen, sowie deren Veröffentlichung vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Die Stornofrist für Anzeigenaufträge beträgt vier Wochen vor der ersten Veröffentlichung. Danach behält sich die Agentur vor, gegen den Inserenten eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes zu erheben.
§ 5 Gewährleistung; Haftung; Reklamation
- Wird eine fehlerhafte oder unvollständige Anzeige durch die Agentur veröffentlicht, kann der Inserent diese innerhalb von 8 Tagen bei der Agentur reklamieren. Liegt der Fehler bei der Agentur, ist diese verpflichtet, diesen unverzüglich zu beheben. Besteht der Fehler in der vom Inserenten gelieferten Anzeige, so kann er diese durch Lieferung einer überarbeiteten Version innerhalb von drei Tagen nach Erhalt durch die Agentur von dieser auswechseln lassen.
- Der einmalige Austausch einer vom Inserenten gelieferten fehlerhaften Anzeigenvorlage ist durch die Agentur zu gewährleisten. Besteht wiederholter Nachbesserungsbedarf, so kann die Agentur eine Aufwandsvergütung in Höhe der notwendigen zusätzlichen Arbeitsleistung gegenüber dem Inserenten geltend machen.
- Kosten für die Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen der Anzeige hat der Inserent zu tragen.
- Der Inserent hat bei unrichtigem oder unvollständigem Erscheinen der durch ihn im einwandfreien Zustand der Agentur übergebenen Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzschaltung in dem Umfang, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, nach Wahl der Agentur. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des für die betreffende Anzeige zu zahlenden Entgeltes.
- Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte der Anzeigen, bzw. für die Inhalte anderer Websites, auf welche die Anzeige verweist sowie für vom Inserenten zu verantwortende Fehler der Anzeige.
- Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung auf die Funktionsfähigkeit von Kommunikationsnetzen. Keine Gewährleistung wird übernommen bei einem Rechnerausfall der Internet-Provider, auf deren Rechner die Leistungen der Agentur präsentiert werden, sowie für nicht aktualisierte oder unvollständige Angebote auf sogenannten Proxyservern kommerzieller Online-Dienste.
- Ist eine Durchführung des Auftrages aus technischen Gründen, insbesondere Rechnerausfall, höherer Gewalt, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leitungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen durch die Agentur nicht möglich, so wird der Auftrag nach Möglichkeit nachgeholt. Sofern die Verschiebung der Leistungszeit nicht unerheblich ist, wird der Inserent hiervon informiert.
- Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, welche die Agentur nicht zu vertreten hat, so hat der Inserent unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Agentur zu erstatten, d.h. eine erbrachte Teilleistung zu vergüten.
- Bei jeder Beanstandung des Inserenten sind Kundennummer, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum anzugeben.
§ 8 Datenschutz
- Der Inserent ist damit einverstanden, dass eventuell personenbezogene Daten gespeichert werden.
- Die gespeicherten Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertrages erforderlich ist.
- Name wie Anschrift des Inserenten wird Dritten auf Anfrage mitgeteilt.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis oder über die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Sitz der Agentur.
- Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Ziel der Vertragspartner am nächsten kommen.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Einstellung von Ausschreibungen und Stellengesuchen auf den Websites
www.Controlling-Portal.de
www.Controller-Stellen.de
www.Rechnungswesen-Portal.de
www.Buchhalter-Stellen.de
www.findsoftware.de
www.lohn1x1.de
www.Vermieter1x1.de
www.Excel-Vorlagen-Markt.de
www.E-Commerce1x1.de
§ 1 Leistungsgegenstand
reimus.NET GmbH, Friedrich-Franz-Str. 19, 14770 Brandenburg, im Folgenden „Agentur“ genannt, bietet jedem Nutzer der o.g. Websites die Möglichkeit, sich mittels einer Software-, Seminar- oder Projekt- Ausschreibung sowie eines Stellengesuches in Form eines Online- Eintrages an interessierte Anbieter zu wenden.
§ 2 Nutzerdaten
- Die Ausschreibungen bzw. Stellengesuche der Nutzer werden grundsätzlich anonymisiert dargestellt. Persönliche Daten (Kontaktdaten und bei Stellengesuch der Lebenslauf und Zeugnisse) werden nicht publiziert und nur auf Anforderung von an der Ausschreibung/Stellengesuch interessierten Anbietern an diese weitergegeben. Der Nutzer erteilt der Agentur ausdrücklich die Genehmigung dafür (mit Ausnahme der kostenpflichtigen anonymen Ausschreibungen). Eine Weitergabe der Nutzer- Daten an weitere Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Der Nutzer ist verantwortlich für die im Rahmen seines Online- Eintrages übermittelten Daten und versichert, dass diese keine falschen Angaben enthalten.
- Um Missbrauch vorzubeugen werden Ausschreibungen bzw. Stellengesuche erst nach Sichtung durch die Agentur online gestellt. Die Freischaltung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
- Die Agentur behält sich das Recht vor Ausschreibungen oder Stellengesuche des Nutzers für eine Veröffentlichung abzulehnen.
- Die Ausschreibung bzw. die Schaltung des Stellengesuches kann durch den Nutzer jederzeit per E-Mail an die Agentur vorzeitig beendet werden.
- Die Agentur trifft geeignete, den derzeitigen technischen Möglichkeiten entsprechende, Vorkehrungen zum Schutz der Nutzer- Daten.
§ 3 Preis
- Die Ausschreibungen bzw. Stellengesuche der Nutzer werden grundsätzlich kostenfrei veröffentlicht.
- Nur im Rahmen von anonymen Ausschreibungen (Es werden in diesem Fall keine Kontaktdaten an interessierte Anbieter weitergegeben) wird ein Entgelt entsprechend der Angabe im Online- Formular oder in den Mediadaten erhoben.
§ 4 Haftung und Haftungsbegrenzung
- Die vertragliche und gesetzliche Haftung der Agentur ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Eine verschuldensunabhängige Haftung sowie die Haftung für Fahrlässigkeit im Übrigen sind ausgeschlossen.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung findet auf Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, und bei schuldhaft verursachten Körperschäden keine Anwendung.
§ 5 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die Agentur behält sich vor, diese AGB zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird oder eine Erweiterung des Angebots eine solche Änderung erforderlich macht.
- Änderungen dieser AGB werden dem Anbieter per E-Mail bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Anbieter nicht in Textform (auch email) Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird die Agentur den Anbieter bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.
§ 6 Schlussbestimmungen
- Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis oder über die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Sitz der Agentur.
- Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Ziel der Vertragsparteien am nächsten kommen.
III. AGB für die Weitergabe von Kontaktdaten (Stand 24.09.2007)
www.Controlling-Portal.de
www.Controller-Stellen.de
www.Rechnungswesen-Portal.de
www.Buchhalter-Stellen.de
www.findsoftware.de
www.lohn1x1.de
www.Vermieter1x1.de
www.Excel-Vorlagen-Markt.de
www.E-Commerce1x1.de
§ 1 Leistungsgegenstand
- reimus.NET GmbH, Friedrich-Franz-Str. 19, 14770 Brandenburg, im Folgenden „Agentur“ genannt, vermittelt gegen Entgelt Kontaktdaten von Interessenten, die auf den o.g. Websites eine Ausschreibung oder ein Stellengesuch einstellen, an Software, Seminar-, Beratungs- oder Stellen- Anbieter - im Folgenden „Anbieter“ genannt.
- Die Agentur versichert, dass sie das Recht zur Weitergabe der Adressinformationen durch den Kunden erhalten hat.
- Die Agentur garantiert mit der Weitergabe der Kontaktdaten keinen Erfolg für das Angebot des Anbieters an den Interessenten.
§ 2 Verkaufspreis
- Der Preis für die Weitergabe von Kontaktdaten wird für jede Ausschreibung/Stellengesuch individuell bestimmt und im Online- Formular zum Anfordern der Kontaktdaten in der jeweiligen Rubrik ausgewiesen.
- Die Zahlung hat nach Rechnungsstellung durch die Agentur innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu erfolgen.
§ 3 Reklamation
- Die Anforderung der Kontaktdaten durch den Anbieter kann innerhalb von 72 Stunden nach Zusendung der Kontaktdaten durch die Agentur vom Anbieter storniert werden, soweit die Ausschreibung oder das Stellengesuch durch den Interessenten zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme durch den Anbieter bereits eingestellt war. Eine Rechnungsstellung für die Weiterleitung der Kontaktdaten erfolgt in diesem Fall nicht. Wir empfehlen daher, dass der Anbieter sich unverzüglich nach Zusendung der Kontaktdaten mit dem Interessenten - am besten telefonisch - in Verbindung setzt.
- Eine Reklamation durch den Anbieter, aufgrund einer bereits beendeten Ausschreibung oder eines nicht mehr aktuellen Stellengesuches, wird durch die Agentur nach Ablauf des in Nr. 1 genannten Zeitraums nicht anerkannt.
§ 4 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die Agentur behält sich vor, diese AGB zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird oder eine Erweiterung des Angebots eine solche Änderung erforderlich macht.
- Änderungen dieser AGB werden dem Anbieter per E-Mail bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Anbieter nicht in Textform (auch email) Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird die Agentur den Anbieter bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.
§ 5 Schlussbestimmungen
- Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis oder über die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Sitz der Agentur.
- Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Ziel der Vertragsparteien am nächsten kommen.
IV. Allgemeine Geschäftsbedingung über die Veröffentlichung von Publikationen (Stand 07.06.2016)
§ 1 Leistungsgegenstand
Die reimus.NET GmbH, Friedrich-Franz-Str. 19, 14770 Brandenburg, im Folgenden „Verlag“ genannt, veröffentlicht Publikationen von VertragspartnerInnen - im Folgenden „Autor“ genannt - mit Themenbezug auf einem oder mehreren Online-Fachportalen oder in den Print-Publikationen des Verlages.
§ 2 Voraussetzungen
- Durch den Verlag werden von Autoren News- und Fachartikel, Excel-Vorlagen bzw.-Tools, Softwarelösungen, Bücher, eBooks, Diplomarbeiten, Webinare und sonstige Fachpublikationen
veröffentlicht, die zum Themengebiet der Online-Fachportale oder Print-Publikationen passen. Im Weiteren werden diese als Publikation benannt.
- Die Publikation darf keine reine Werbesprache beinhalten, sollte inhaltlich abgeschlossen sein und informativ sein und dem Leser einen Mehrwert bieten - Reine Werbebotschaften werden nicht veröffentlicht.
- Der Autor erklärt sein Einverständnis zur Speicherung seiner Daten bei der Agentur und deren internen Verarbeitung für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Es erfolgt keine Weitergabe dieser Daten an Dritte.
§ 3 Aufnahme
- Die Publikation des Autors wird dem Verlag zur Veröffentlichung in dessen Namen durch den Autor übergeben.
- Der Autor versichert, dass er allein berechtigt ist, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seiner Publikation zu verfügen, und dass er bisher keine den Rechtseinräumungen dieser Bedingungen entgegenstehende Verfügung getroffen hat. Das gilt auch für die vom Autor gelieferten Text- oder Bildvorlagen, deren Nutzungsrechte bei ihm liegen. Bietet er dem Verlag Text- oder Bildvorlagen an, für die dies nicht zutrifft oder nicht sicher ist, so hat er den Verlag darüber und über alle ihm bekannten oder erkennbaren rechtlich relevanten Fakten zu informieren.
- Der Autor ist verpflichtet, den Verlag in Textform auf in der Publikation enthaltene Darstellungen von Personen oder Ereignissen hinzuweisen, mit denen das Risiko einer Persönlichkeitsrechtsverletzung verbunden ist. Nur wenn der Autor dieser Vertragspflicht in vollem Umfang nach bestem Wissen und Gewissen genügt hat, trägt der Verlag alle Kosten einer eventuell erforderlichen Rechtsverteidigung. Wird der Autor wegen solcher Verletzungen in Anspruch genommen, sichert ihm der Verlag seine Unterstützung zu, wie auch der Autor bei der Abwehr solcher Ansprüche gegen den Verlag mitwirkt.
- Der Autor räumt dem Verlag, räumlich und inhaltlich unbeschränkt sowie für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes, das Recht zur Veröffentlichung auf den Online-Fachportalen und in den Print-Publikationen des Verlages ein.
- Der Vertragspartner schließt mit der Agentur keinen Exklusivvertrag. Der Verlag wird jedoch Publikationen zur Veröffentlichung ablehnen, die bereits mehrfach im Internet veröffentlicht wurden.
- Der Autor erhält die Möglichkeit ein Autoren-Kurzprofil (max. 500 Zeichen) mit Passbild und Homepage-Verlinkung unter seiner Publikation zu veröffentlichen.
- Der Verlag behält sich vor, Publikationen abzulehnen oder zu löschen ohne Angabe von Gründen. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung, auch nicht nach einer Veröffentlichung.
- Der Verlag kann die ihm nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Autors bedarf (z.B. im Falle des Unternehmensverkaufs oder Rechtsformwechsels)
§ 4 Autorenentgelt
- Der Autor erhält durch den Verlag im Rahmen der Veröffentlichung der Publikation keine Vergütung. Es bestehen keine Ansprüche des Autors gegenüber der Agentur, aufgrund der Veröffentlichung.
- Der Autor erhält auf Wunsch einen kostenfreien Marktplatzeintrag als Experte für die Lieferung von Fachbeiträgen. Die Bedingungen hierzu sind im Autorenprogramm geregelt.
§ 5 Haftung
- Der Autor übernimmt die Haftung und Gewährleistung für alle bei der Einlieferung gemachten Angaben und Voraussetzungen für den Vertragsabschluss. Zur Überprüfung dieser Angaben ist der Verlag nicht verpflichtet. Die gemachten Angaben haben die rechtliche Bedeutung von zugesicherten Eigenschaften.
- Der Autor stellt den Verlag von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf gestützt werden, dass eine oder mehrere der in § 3 bezeichneten Zusicherungen nicht vorliegt oder schlecht erfüllt wird. Die Haftungsfreistellung umschließt die Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung.
- Der Verlag übernimmt keine Haftung bei Verlust, Feuer, Beschädigung durch Bearbeitung und Kopieren, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung.
§ 6 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Der Verlag behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird oder eine Erweiterung des Nutzungsangebots eine solche Änderung erforderlich macht.
- Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Autor per E-Mail bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Autor nicht in Textform (auch email) Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Verlag dem Autor bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis oder über die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Sitz des Verlages.
- Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Ziel der Vertragsparteien am nächsten kommen.
V. Allgemeine Geschäftsbedingung Vermarktung (Stand 22.10.2019)
1. Leistungsgegenstand
1.1 REIMUS.net GmbH, Friedrich-Franz-Str. 19, 14770 Brandenburg, im Folgenden „reimus.NET“ genannt, verkauft im Auftrag des Autors - im Folgenden „Autor“ genannt – Excel-Vorlagen bzw.-Tools, Softwarelösungen, Bücher, Fachbeiträge, Diplomarbeiten, Webinare und sonstige Fachpublikationen – im folgenden „Werke“ genannt - an Unternehmen und private Personen.
1.2. Die Werke werden hierzu über die Vertriebskanäle von reimus.NET nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen angeboten und vertrieben.
1.3 Der Vertragspartner übergibt reimus.NET ein digitales Exemplar per CD-Rom oder E-Mail des vollständigen Werkes. Dieses Exemplar dient reimus.NET ausschließlich zur Vervielfältigung und Nutzung zum im Vertrag festgelegten Vertrieb.
1.4 Bei wissenschaftlichen Publikationen, die von einer Hochschule bewertet wurden, versichert der Autor, dass die Arbeit derselben entspricht, die er an einer Universität, Fachhochschule oder vergleichbaren Institution im In- und Ausland geschrieben und mit mindestens „gut“ bestanden hat.
1.5 Der Autor ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert und im Rahmen dieser AGB und des Vertrages weiterverarbeitet werden.
2. Einräumung von Nutzungsrechten an reimus.NET
2.1 Für die Laufzeit des Vertrags überträgt der Autor reimus.NET räumlich und inhaltlich unbeschränkt das nicht-exklusive Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Vermarktung des Werks für alle elektronischen Ausgaben über alle Vertriebswege von reimus.NET, insbesondere:
- dem Verlag wird ferner das Recht eingeräumt, das Werk als Datei im Internet zu vermarkten
- der Autor räumt dem Verlag das nicht-exklusive Recht zur elektronischen Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ein, insbesondere zur Nutzung der für den Vertrieb des Werks auf CD-ROMs.
- das Recht, Ausschnitte des Werks oder das ganze Werk durch Sendung oder sonstige Wiedergabe, auch im Internet, zum Zwecke der Bewerbung für reimus.NET oder Dritte (insbesondere Vertriebspartner), und/oder deren Produkte, entgeltlich oder unentgeltlich unter Verwendung des Namens des Autors zu nutzen.
2.2 reimus.NET kann die ihm nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Autors bedarf (z.B. Kooperationspartner von reimus.NET, Weiterverbreitung durch Buchhändler).
2.3 Das Recht reimus.NETs zur Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte endet mit Beendigung dieses Vertrags. Unberührt bleibt davon das Recht von reimus.NET, bestehende Lizenzverträge zu erfüllen.
2.4 Dem Autor steht es frei, sein Werk über die von reimus.NET nicht genutzten Vertriebswege zu verbreiten und zu vermarkten. Die gesetzlichen Regelungen zur Buchpreisbindung (siehe auch Ziffer 7) bleiben unberührt.
3. Pflichten des Autors
3.1 Der Autor versichert, dass er allein berechtigt ist, über urheberrechtliche Nutzungsrechte an dem Werk zu verfügen und dass er bisher keine diesem Vertrag entgegenstehende Verfügung getroffen hat. Das gilt auch für die vom Autor gelieferten Text- und Bildvorlagen.
3.2 Der Autor versichert ferner, dass durch sein Werk einschließlich der von ihm gelieferten Bild- und Textvorlagen und die Ausübung der in diesem Vertrag reimus.NET eingeräumten Rechte, Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits-, Leistungsschutz- und/oder Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden.
3.3 Der Autor versichert weiterhin, dass das Werk keine rechtswidrigen, obszönen, rassistischen, diffamierenden oder pornographischen Inhalte enthält.
3.4 Die Daten oder Programme, welche der Autor reimus.NET überlässt, sind frei von Viren oder anderen Computerprogrammen, die in irgendeiner Weise Empfangsgeräte der Nutzer oder reimus.NETs Software beeinträchtigen könnten.
3.5 Die Daten, welche der Autor reimus.NET überlässt, dienen nicht dem Zweck, Informationen oder personenbezogene Daten Dritter zu sammeln, zu nutzen oder zu verbreiten.
3.6 reimus.NET ist berechtigt, personenbezogene Daten (wie Name, Adresse etc.), die der Autor dem Werk beifügt, beim Vertrieb des Werks auszuhängen, d.h. diese Daten werden Teil des Werks. Der Autor verpflichtet sich, keine schützenswerten Daten Dritter rechtswidrig preiszugeben.
3.7 Der Autor ermächtigt reimus.NET, aus dem Werk auch über das gesetzliche Zitatrecht hinaus zu zitieren und das Werk – ausgenommen personenbezogene Daten – zu Marketing-, Vertriebs-, und Werbezwecken oder aus technischen Gründen unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrecht des Autors minimal zu verändern, soweit der Autor Daten nicht als unveränderlich gekennzeichnet hat.
4. Haftungsfreistellung durch den Autor
4.1 Der Autor stellt reimus.NET von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf gestützt werden, dass einer der Umstände, die Gegenstand der in den Ziffern 3.1 bis 3.3 dieses Vertrages gegebenen Versicherung sind, nicht vorliegt oder dass der Autor eine der in den Ziffern 3.4 bis 3.6 dieses Vertrages bezeichneten Pflichten nicht oder schlecht erfüllt. Die Haftungsfreistellung umschließt die Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung.
4.2 Liegt ein Fall der Ziffer 4.1 vor, so ist der Autor auch zum Ersatz eines bei reimus.NET eingetretenen Schadens verpflichtet.
5. Rechte und Pflichten von reimus.NET
5.1 Die Verbreitung durch reimus.NET erfolgt nur auf jeweilige Bestellung der Nutzer. reimus.NET ist zu einer darüber hinausgehenden Auswertung der mit diesem Vertrag eingeräumten Rechte nicht verpflichtet, insbesondere nicht zu einer über eine jeweilige Einzelbestellung hinausgehende Vervielfältigung und Verbreitung und/oder Bewerbung des Werks.
5.2 Zum Zwecke der Vervielfältigung und Verbreitung des Werks auf Bestellung speichert reimus.NET während der Dauer dieses Vertrags das Werk als Datei auf dem reimus.NET-eigenen Server. reimus.NET wird die Datei nach Vertragsbeendigung löschen. Der Autor hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Datei oder einer Kopie.
5.3 reimus.NET behält sich das jederzeitige Recht vor, das Werk auf die Rechtmäßigkeit des Inhalts zu überprüfen und ggf. ohne Angabe von Gründen von der Website zu entfernen. reimus.NET wird den Autor hierüber informieren.
5.4 reimus.NET haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der auf seiner Website veröffentlichten Werke.
5.5 reimus.NET ist nicht verpflichtet, Inhalte, die der Autor über reimus.NETs Dienste speichern, veröffentlichen oder übermitteln lässt, zu prüfen. Die Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität oder Angemessenheit der vom Autor übermittelten Inhalte liegt allein beim Autor.
5.6 reimus.NET weist den Autor in der vom Autor angegebenen Weise als Urheber des Werks aus.
6. Datensicherung und Verfügbarkeit
6.1 reimus.NET gewährleistet nach dem Stand der Technik einen hohen Datensicherheitsstandard. Gleichwohl garantiert reimus.NET nicht die Integrität der Daten des Autors. Der Autor ist daher allein verantwortlich für das Back-up und die Archivierung aller Inhalte, die er auf die Website von reimus.NET stellt.
6.2 Da technische Geräte wie Computer, das Internet etc. Schwankungen unterliegen, auf die reimus.NET unter Umständen keinen Einfluss nehmen kann, übernimmt reimus.NET keine Gewähr dafür, dass Daten ununterbrochen verfügbar sind.
7. Festsetzung Verkaufspreis
7.1 Der Verkaufspreis der Arbeit wird reimus.NET vom Autor im Vertrag vorgeschlagen.
7.2. Falls reimus.NET mit dem vorgeschlagenen Verkaufspreis nicht einverstanden ist, muss reimus.NET dies dem Autoren innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung des Preises in Textform (auch per E-Mail) mitteilen und gegebenenfalls einen neuen Vorschlag zum Verkaufspreis unterbreiten. Erhebt der Autor innerhalb von weiteren acht Tagen keinen Einspruch gegen den Vorschlag, indem er einen neuen Verkaufspreis vorschlägt, gilt der durch reimus.NET vorgeschlagene Verkaufspreis als akzeptiert.
7.3 Der Verkaufspreis kann im Zeitverlauf von reimus.NET selbständig angehoben werden.
7.4. Wenn bei der Vermarktung des Werkes zum angesetzten Verkaufspreis innerhalb von einem halben Jahr kein Käufer gefunden wird, kann reimus.NET den ausgehandelten Verkaufspreis um 20% unterschreiten.
7.5. Der Verkaufspreis gilt auch für Vertriebspartner von reimus.NET. Der Autor nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass reimus.NET im Falle einer Umsatzsteuer-Änderung durch den Gesetzgeber dazu berechtigt ist, den Letztabnehmerpreis entsprechend der Umsatzsteuer-Änderung anzupassen.
8. Autorenhonorar und Abrechnung
Als Vergütung für alle nach diesem Vertrag vom Autor zu erbringenden Leistungen sowie zur Abgeltung aller gemäß Ziffer 2 dieses Vertrags eingeräumten Rechte erhält der Autor das gemäß der vorab erfolgten Preisfestsetzung gewählte Autorenhonorar (netto):
8.1 Honorar bei direktem Vertrieb über die reimus.NET- eigenen Vertriebskanäle : 50% von den vereinnahmten Netto-Umsatzerlösen aus den Verkäufen der Werke des Autoren.
8.2. Honorar bei Vertrieb über Partner von reimus.NET : 40% von den vereinnahmten Netto-Umsatzerlösen aus den Verkäufen der Werke des Autoren.
8.3 Das Autorenhonorar wird jeweils zum 10. Werktag nach Quartalsende abgerechnet und ausgezahlt, soweit es 25 EUR netto übersteigt. Sollte das Autorenhonorar in einem Quartal 25 EUR netto unterschreiten, so bleibt es unverzinst zugunsten des Autors auf dessen Autorenkonto und fließt in die nächste Abrechnung ein, die bei Überschreiten von 25 EUR netto ausgezahlt wird. Spätestens zum Ende eines Kalenderjahres erfolgt die Auszahlung auch unabhängig vom Überschreiten der Auszahlungsgrenze von 25 EUR netto.
8.4 Die Abrechnung erfolgt schriftlich per E-Mail. Der hier angegebene Guthabenbetrag wird durch reimus.NET auf das vom Autor angegebene Konto überwiesen.
8.5 Änderungen der Bankverbindung muss der Autor umgehend an reimus.NET mitteilen. reimus.NET entstandene Kosten durch Rückbuchungen, aufgrund nicht rechtzeitiger Mitteilung der Veränderungen, werden vom Guthabenstand des Autoren bei reimus.NET abgezogen. Zu eigenen Nachforschungen über die Änderungen ist reimus.NET nicht verpflichtet.
8.6 Ist durch Verschulden des Autoren eine Auszahlung seines Guthabens nicht binnen 12 Monaten nach dem in den AGB festgelegten Zahlungstermin die entsprechende Änderung mitgeteilt, fällt das Guthaben des Autoren für dieses Quartal an reimus.NET.
8.7 Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass mindestens ein Käufer, im Rahmen des Verkaufs der Werke des Autoren, Beanstandungen oder Rechtsansprüche irgendwelcher Art gegenüber reimus.NET erheben wird, die voraussichtlich der Autor zu verschulden hat, so ist reimus.NET berechtigt, bis zu deren Klärung die Auszahlung des Guthabens an den Autor zurückzuhalten.
9. Vertragsbeendigung
9.1 Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Jahresende in Textform kündigen.
9.2 Das Recht zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. reimus.NET hat insbesondere das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn das Werk des Autors gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von reimus.NET verstößt.
9.3 Beendet der Autor das Vertragsverhältnis durch Kündigung, so ist reimus.NET befugt, bei Wirksamwerden der Vertragsbeendigung bestellte, aber nicht ausgelieferte Exemplare des Werks noch bis zum Ablauf von einem Monat nach diesem Zeitpunkt unter vertragsgemäßer Vergütung zu verbreiten.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Regelung treffen, die der unwirksamen Bestimmung in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte.
10.2 Als Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren die Parteien den Sitz von reimus.NET (zurzeit Brandenburg).
10.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesregierung Deutschland.